Das Regierungspräsidium Kassel – Abteilung Umweltschutz – beabsichtigt, gemäß § 76 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG) in Verbindung mit § 76 Abs. 3 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) das Überschwemmungsgebiet der Bauna von Schauenburg-Hoof (km 14,60) bis zur Grenze des Überschwemmungsgebietes der Fulda bei Baunatal-Guntershausen (km 0,09) festzusetzen.
Die Bekanntmachung erfolgt für das Gebiet der Gemeinde Schauenburg, der Stadt Baunatal und der Gemeinde Edermünde.
Der Entwurf der Rechtsverordnung mit den zugehörigen Planunterlagen, aus denen die künftigen Grenzen des Überschwemmungsgebietes zu ersehen sind, liegt gemäß § 13 HWG in der Zeit vom 01.09.2025 bis zum 31.10.2025 zur Einsicht aus.
Innerhalb der Zeit vom 01.09.2025 bis 01.12.2025 können Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift beim Regierungspräsidium Kassel – Abteilung III Umweltschutz – (Dezernat 31.3), Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel vorgebracht werden. Diese können auch per E-Mail an dezer-nat31.3@rpks.hessen.de oder über das Kontaktformular auf der Internetseite des Regierungspräsidiums (https://rp-kassel.hessen.de/kontakt) erfolgen.
Die Öffentliche Bekanntmachung und der Entwurf der Rechtsverordnung mit den zugehörigen Planunterlagen sind unter Downloads abrufbar.