Das Gewässer Nüst befindet sich aktuell in einem defizitären morphologischen Zu-stand. Infolge der Renaturierung sollen neue naturnahe Nüstabschnitte und sukzessive weitläufige Auwaldareale entstehen. Die Maßnahme führt mittelfristig zu einer Verbesserung der Gewässerstruktur durch die Entfesselung der Nüst sowie zur strukturellen Aufwertung von der Gewässersohle und den Uferbereichen. Dies entspricht dem Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Hessen. Die Nüst ist als FFH-Gebiet 5325-308 „Nüst ab Mahlerts“ ausgewiesen. Mit der Realisierung der Maßnahmen werden Zielarten und vorkommende Lebensraumtypen des FFH-Gebiets an der Nüst und ihren Auen gefördert bzw. entwickelt. Der punktuelle Eingriff in die Ufergehölze führt langfristig zu einer Biotopaufwertung durch strukturelle Verbesserungen des Fließgewässers und wird so gering wie möglich gehalten. Es sollen weitestgehend vorhandene Gehölzlücken genutzt werden. Die Maßnahmen befinden sich im amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Nüst. Durch die in der Talaue zwischen den Orten Nüst und Mackenzell vorgesehenen Maßnahmen wird der flächige Hochwasserrückhalt gefördert und zusätzlicher Retentionsraum von rund 10.000 m³ gewonnen.
Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Bad Hersfeld, den 12.05.2026
Regierungspräsidium Kassel
Dezernat 31.4
RPKS - 0030-31.4-079i03.05-00028#2021-00004