Öffentliche Bekanntmachung

Aufhebung der „Treusch von Buttlar´sche Armenstiftung“ mit Sitz in Herleshausen

Nach § 9 Absatz 1 des Hessischen Stiftungsgesetzes i. V. m. § 87 des Bürgerlichen Gesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung habe ich die „Treusch von Buttlar´sche Armenstiftung“ mit Sitz in Herleshausen mit Bescheid vom 06.09.2024 auf Antrag des Stiftungsvorstandes aufgehoben.

Regierungspräsidium Kassel

41 - 25 d 04/11 – (7) – 1

Kassel, 22.05.2025

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