Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Die Beihilfeanträge werden Ihnen auf dieser Seite in einer "Langfassung" und "Kurzfassung" als Download zur Verfügung gestellt.
Die PDF Formulare Beihilfeantrag "Kurzfassung", Beihilfeantrag "Grunddatenblatt", Beihilfeantrag "Langfassung" sowie die Bescheinigung über Bemessungssatz nach § 15 HBeihVO wurden so gestaltet, dass die von Ihnen in den Vorlagen vorgenommenen Eintragungen gespeichert werden können.
Den Beihilfeantrag "Kurzfassung" bitte nur verwenden, wenn sich keine Veränderungen gegenüber dem letzten Beihilfeantrag ergeben haben und der letzte Beihilfeantrag nicht länger als 2 Jahre zurückliegt.
Für alle anderen Fälle und bei Erstanträgen verwenden Sie bitte den Beihilfeantrag "Langfassung".
Belege bitte nicht als Originale, sondern nur als gut lesbare Kopien vorlegen. Diese werden anschließend vernichtet!
Anträge auf Heilkuren und stationäre Rehabilitationsmaßnahme sind formlos schriftlich zu stellen, von im Dienst befindlichen Beihilfeberechtigten immer auf dem Dienstweg. Sie erhalten dann eine Aufforderung, das für Sie zuständige Gesundheitsamt aufzusuchen. Eine Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes über die Notwendigkeit der Heilkur- oder Sanatoriumsbehandlung nehmen Sie bitte dorthin mit; eine Vorlage dieser Bescheinigung bei der Beihilfenstelle ist nicht notwendig.
Für Anträge auf psychotherapeutische Behandlungen verwenden Sie bitte die unten aufgeführten Formulare.