Versorgungsbezüge sind Leistungen der Alters- und Hinterbliebenensicherung, die aufgrund beamtenrechtlicher Vorschriften durch Bund, Länder oder Kommunen gezahlt werden.
Hierbei erhalten Sie beispielsweise
- als Beamter/Beamtin im Ruhestand ein Ruhegehalt (Pension)
- als Hinterbliebene/r ein Witwen-/Witwergeld, einen Unterhaltsbeitrag oder ein Waisengeld
- als Beamte/Beamtin, der/die sich auf Antrag aus dem Beamtenverhältnis entlassen lässt ein Altersgeld.
Sofern Ihre Interessen gegenüber dem Dezernat Beamtenversorgung durch eine andere Person vertreten werden sollen, ist dies im Rahmen einer Vollmacht möglich. Schicken Sie uns hierzu bitte den Vordruck "Vollmacht" (siehe Downloads) ausgefüllt und unterschrieben zurück. Sollte Ihnen bereits eine anderweitige private Vollmacht oder gerichtliche Betreuungsverfügung vorliegen, können Sie uns auch diese in Kopie übersenden.
Anrechnungsvorschriften für Renten, Einkommen und weitere Versorgungsbezüge
Beziehen Sie neben Ihrem Versorgungsbezug weitere Leistungen wie beispielsweise Renten, Erwerbseinkommen, Erwerbsersatzeinkommen oder einen weiteren Versorgungsbezug, sind bestimmte Anrechnungsvorschriften zu berücksichtigen. Auch zu diesem Thema entnehmen Sie den Merkblättern zu den§§ 57, 58, 59 HBeamtVG (siehe unter Downloads) bitte weitere Informationen.