Neufassung der wasserrechtlichen Erlaubnis

Mit Bescheid vom 19.03.2026 wurde der DS Smith Paper Deutschland GmbH die widerrufliche und zeitlich bis zum 28.02.2041 befristete Erlaubnis erteilt, gewerbliches Abwasser aus dem Herkunftsbereich des Anhangs 28 AbwV in das Gewässer Werra einzuleiten.

Die Erlaubnisneufassung berechtigt zur Einleitung des Abwassers aus der Herstellung von Papier, Karton und Pappe innerhalb der im Bescheid erlaubten Grenzen in das Gewässer Werra. 
Die Neufassung dient der Neuordnung bestehender Erlaubnisse sowie der Durchführung des Maßnahmenprogramms Hessen zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie.

Download
Genehmigungsbescheid vom 19.03.2026, einsehbar vom 26.05.2026 bis einschließlich 08.06.2026 unter folgendem Link:
https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpks/beteiligung/themen/1008520Öffnet sich in einem neuen Fenster 

Schlagworte zum Thema