ein Logo mit grünen Bergen und Vögeln von Natura 2000

Natura 2000 Gebiete

Umsetzung der FFH - und Vogelschutz - Richtlinie • Rechtsförmliche Ausweisung der Gebiete

Was ist Natura 2000?

Natura 2000 ist das zusammenhängende Netz europäischer Schutzgebiete. Grundlage dieses Netzwerkes ist die 1992 von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschlossene FFH-Richtlinie (F = Fauna, Tierwelt, F = Flora, Pflanzenwelt, H = Habitat, Lebensraum) und die Vogelschutzrichtlinie von 1979. Natura 2000 schließt somit auch Gebiete ein, die nach der Vogelschutzrichtlinie von 1979 ausgewiesen sind. Beide Richtlinien bezwecken den Erhalt der biologischen Vielfalt durch Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Lebensräume sowie Tier- und Pflanzenarten. FFH- und Vogelschutzrichtlinie sind verbindlich umzusetzendes EU-Recht.

FFH-Richtlinie

Die FFH-Richtlinie (92/43/EWG) hat zum Ziel, zur Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen in Europa beizutragen. Der Schutz natürlicher Lebensräume wildlebender Tiere- und Pflanzenarten soll durch die Ausweisung von Schutzgebieten gewahrt werden.

Auswahl der Gebiete

Die Auswahl der Gebiete findet in zwei Phasen statt:

Phase 1: Die Mitgliedstaaten melden der Europäischen Kommission nationale Listen mit Gebieten, in denen Lebensraumtypen und Tier- oder Pflanzenarten der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie vorkommen, die den vorgegebenen Kriterien entsprechen.
Phase 2: In mehreren Expertentreffen unter Hinzuziehung unabhängiger Wissenschaftler, Verwaltungs- und Verbandsvertreter wird von der EU-Kommission geprüft, ob die vorkommenden Lebensraumtypen und Arten mit den vorgeschlagenen Gebieten ausreichend repräsentiert sind.
Ergebnis dieses intensiven Abstimmungsprozesses zwischen EU-Kommission und Mitgliedstaat sind vor allem die Erstellung einer Referenzliste der vorkommenden Lebensraumtypen und Arten und die Bewertung der Vollständigkeit der Gebietsmeldung.
Im Anschluss legt die EU-Kommission den Mitgliedstaaten den Entwurf der Liste von Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung zur Erteilung des Einvernehmens vor. Danach wird die Liste förmlich beschlossen und im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Meldung der Gebiete in Hessen wurde von der EU anerkannt und ist damit vorerst abgeschlossen.

Vogelschutz-Richtlinie

Die Vogelschutz-Richtlinie (79/409/EWG) hat zum Ziel, europaweit die wildlebenden Vogelarten und deren Lebensräume zu erhalten und langfristig zu schützen. Nach Artikel 4 (1) sind für die Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutz-Richtlinie Schutzgebiete auszuweisen. Es handelt sich dabei häufig um besonders bedrohte Brutvogelarten. Darüber hinaus sind nach Artikel 4 (2) für Zugvogelarten Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Die ausgewählten Vogelschutzgebiete basieren auf einem wissenschaftlichen Fachkonzept. Das Hessische Fachkonzept beinhaltet im Einzelnen:

allgemeine Grundlagen

  • Übersicht über die Vogelarten, für die in Hessen Vogelschutzgebiete auszuweisen sind
  • Übersicht über die Vogelschutzgebiete in Hessen
  • Artenstammblätter und Landesverbreitungskarten
  • Gebietsstammblätter und Detailkarten
  • Fachkriteriensystem zur Umsetzung der EU-Vogelschutz-Richtlinie
  • Tabelle der Uhu-Vorkommen in Hessen mit Erläuterungen

Sicherung der Natura 2000-Gebiete

Die ausgewählten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung müssen von den Mitgliedstaaten gesichert werden. Der formale Gebietsschutz ist in Hessen durch die Verordnung über die Natura 2000-Gebiete in Hessen vom 16.01.2008 (GVBL I Nr. 4, S. 30) erfolgt. Die Verordnung ist am 08.03.2008 in Kraft getreten und wurde 2016 aktualisiert. Die Verordnung über die Natura 2000 Gebiete in Hessen wurde 2016 novelliert und in drei Verordnungen für die drei Regierungspräsidien aufgeteilt. Für das Regierungspräsidium Kassel ist aktuell die Verordnung über die Natura 2000-Gebiete im Regierungsbezirk Kassel vom 31. Oktober 2016 (StAnz. 46/2016, S. 1389) gültig.

Statistik

Von der Landesverordnung betroffen sind

  • 63 Vogelschutzgebiete, davon 21 im Regierungsbezirk Kassel
  • 592 FFH-Gebiete, davon 192 im Regierungsbezirk Kassel
  • 445.900 Hektar bereinigte Landesfläche, davon 196.200 Hektar im Regierungsbezirk Kassel

(Überlagerungen von FFH und VSG-Gebieten wurden berücksichtigt)
Durchschnittlich sind damit 21% der Landesfläche in Hessen in die Gebietssicherung einbezogen (23,6% im Regierungsbezirk Kassel)
Die Gesamtgrenzlänge der Gebiete beträgt 12.500 km und umfasst rund 360.000 Flurstücke.
In den Landkreisen des Regierungsbezirkes Kassel werden gesichert:

  • Fulda, 28,4 %
  • Hersfeld-Rotenburg, 12,0 %
  • Kassel, 14,9 %
  • Schwalm-Eder-Kreis, 23,4 %
  • Waldeck-Frankenberg, 31,4 %
  • Werra-Meißner-Kreis, 35,2 %

Organisation

Der Oberen Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Kassel wurde die Produktverantwortlichkeit für die Natura 2000 Gebiete des Regierungsbezirkes übertragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Dezernates stehen für alle Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie, insbesondere für alle verfahrensabhängigen Fragen zur Sicherung der Natura 2000 Gebiete zur Verfügung.
Auch zu Fragen, die das Gebietsmanagement der Natura 2000 Gebiete betreffen, oder zur Erforderlichkeit von FFH-Verträglichkeitsprüfungen bei Planungsvorhaben finden Sie bei der Oberen Naturschutzbehörde kompetente Ansprechpartner/-innen.

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