Ziel des Schutzgebietssystems ist die Sicherung der Artenvielfalt im Gebiet der europäischen Mitgliedstaaten. Die Verordnung über die Natura 2000-Gebiete im Regierungspräsidium Kassel vom 31. Oktober 2016 (StAnz. 46, S. 1389) ist seit dem 1. Dezember 2016 in Kraft.
Die oberen Naturschutzbehörden stellen nach § 31 Abs. 1 Hessisches Naturschutzgesetz (GVBl. 2023 S. 379) Bewirtschaftungspläne für Natura 2000-Gebiete auf. In Hessen setzen sich diese für jedes Gebiet, aus Grunddatenerhebung und Maßnahmenplan zusammen.
Für das Vogelschutzgebiet „Hessische Rhön“ liegt der Maßnahmenplan nach
§ 31 Hessisches Naturschutzgesetz nun vor. In diesem Plan werden die Maßnahmen dargestellt, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes für das Natura-2000-Gebiet geeignet oder im Rahmen der Überwachung erforderlich sind.
Der Maßnahmenplan soll vorrangig durch vertragliche Vereinbarungen mit den Eigentümern oder Pächtern der Grundstücke umgesetzt werden.
Die Aufstellung des Maßnahmenplans erfolgte unter Beteiligung der kommunalen Planungsträger und der anerkannten Naturschutzvereinigungen. Im Rahmen mehrerer „Runder Tische“ sowie einer öffentlichen Auslage wurde über die wesentlichen Inhalte informiert. Grundsätzliche Einwände wurden nicht vorgetragen.
Der Maßnahmenplan als Teil des Bewirtschaftungsplans tritt am 17.12.2025 in Kraft. Er ist für jedermann im Natureg Viewer einsehbar.