Maßnahmen z. Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest

Das Regierungspräsidium Kassel als örtlich zuständige Obere Naturschutzbehörde für den Regierungsbezirk Kassel des Landes Hessen erlässt folgende Allgemeinverfügung nach § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz für die Durchführung von jagdlichen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, die Unterhaltung/Instandsetzung von festen Zäunen sowie von jagdlichen Einrichtungen, für den Einsatz von Hundesuchtrupps und die Nutzung von Drohnen mitsamt Erteilung der Zustimmung nach § 21h Abs. 3 Nr. 6 LuftVO im Rahmen der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest.

Unter Downloads finden Sie das Dokument zu der Allgemeinverfügung vom 21. Juli 2025.

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