Windräder im Nebel bei Sonnenuntergang

Windenergie

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Energiewende in Nord- und Osthessen

Ein viel diskutiertes Thema in der Region ist seit Längerem der Ausbau der Windenergie. Als Bündelungsbehörde ist das Regierungspräsidium Kassel durch verschiedene Aufgabenbereiche mit dem Themenkomplex befasst. Zu nennen wären dabei vor allem (aber längst nicht abschließend):

  • die Regionalplanung mit der Erstellung und Durchführung des Teilregionalplans Energie zur Ausweisung von Windvorranggebieten und damit der Steuerung des Ausbaus in der Fläche,
  • die Immissionsschutz-Behörde mit der Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für die einzelnen Windenergie-Projekte,
  • die Obere Naturschutzbehörde mit den Themen Natur- und Artenschutz als wesentliche Faktoren sowohl für die Flächenausweisung als auch die Anlagen-Genehmigung.

Der Teilregionalplan:

Obwohl Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegierte Vorhaben im Außenbereich sind, wird aufgrund der im Zeitverlauf immer weiter gestiegenen Raumbedeutsamkeit dieser Anlagen für Hessen ein planerischer Steuerungsbedarf im Sinne des Planungsvorbehaltes des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB gesehen. Ziel ist eine Konfliktminimierung durch Lenkung des Windenergieausbaus in möglichst konfliktarme Räume bei gleichzeitiger Freihaltung weiter Bereiche von dieser Nutzung. Geleitet wird die Planung dabei von dem Prinzip, dass ein (späterer) Bau und Betrieb von Windenergieanlagen möglichst geringe Konflikte mit menschlichen oder dem Menschen dienenden Nutzungen und Funktionen sowie den Umwelt-, Kultur- und Sachgütern verursachen soll.

Die Errichtung und der Betrieb raumbedeutsamer Windenergieanlagen sind daher ausschließlich in den im Teilregionalplan Energie ausgewiesenen „Vorranggebieten für Windenergienutzung“ (VRG WE) zulässig. In diesen hat die Nutzung der Windenergie Vorrang vor entgegenstehenden Planungen und Nutzungen. Außerhalb der Vorranggebiete ist die Planung und Errichtung dieser Anlagen ausgeschlossen (§ 8 Abs.7 ROG).

Der seit dem 26.06.2017 in Kraft befindliche Teilregionalplan Energie (Text, Begründungen, Karten, Umweltbericht) sowie weiterer Informationen sind einsehbar. Für den Teilregionalplan ist in den Jahren 2019/2020 ein sog. „ergänzendes Verfahren“ durchgeführt worden. Gegenstand war die Nachholung einer 3. Offenlegung mit dem Ziel, die Öffentlichkeit formell über Veränderungen an der Kulisse der Vorranggebiete zwischen 2. Offenlegung und Beschlussfassung zu informieren und erneut dazu zu beteiligen. Im Ergebnis ist der Teilregionalplan gegenüber der rechtswirksamen Fassung vom 26.06.2017 unverändert geblieben. Er wurde am 14.12.2020 in dieser Form erneut von der hessischen Landesregierung per Kabinettsbeschluss genehmigt, dies ist am 01.02.2021 im Staatsanzeiger des Landes Hessen bekanntgemacht worden.

Windenergie, Landschaft und Natur:

Umfangreiche Aufgaben sowohl bei der Festlegung der möglichen Vorranggebiete für Windenergienutzung als auch in späteren Genehmigungsverfahren nimmt im Regierungspräsidium Kassel das Dezernat Naturschutz bei Planungen und Zulassungen, Naturschutzdaten wahr. Es hat ein entscheidendes Wort mitzureden, wenn für den Regionalplan aus Suchräumen Vorrangflächen und bei den Zulassungsverfahren für Anlagen aus Anträgen Genehmigungen werden sollen.

Genehmigungsverfahren:

Unabhängig davon, ob im Regionalplan (oder den Flächennutzungsplänen der Kommunen) Vorranggebiete für Windenergienutzung ausgewiesen sind, sich solche Pläne im Aufstellungsverfahren befinden oder keinerlei flächenmäßige Steuerung vorgesehen ist, können und dürfen Windräder „nicht einfach so“, das heißt unkontrolliert gebaut werden.

Generell bedürfen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsgesetz (BImSchG). Nähere Informationen zu dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie zu den Anforderungen an die Genehmigungsunterlagen erhalten Sie im Downloadbereich der Internetpräsentation des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG)Öffnet sich in einem neuen Fenster.

Vor Einreichung des Genehmigungsantrags wird eine Antragsberatung empfohlen. Zur Vorbereitung der Antragsberatung sind die in der nachfolgend verlinkten Checkliste aufgeführten Abforderungen zwingend zu berücksichtigen (ChecklisteÖffnet sich in einem neuen Fenster)

In Nord- und Osthessen wird die bundesweit angestrebte Energiewende besonders durch die bisher genehmigten und realisierten Windenergieanlagen augenfällig.

Das Regierungspräsidium Kassel gewährleistet dabei zum einen, dass der Windenergie als einer der zentralen regenerativen Erzeugungsformen ausreichend Raum eingeräumt wird. Zum anderen steht die Behörde auch dafür, dass im Rahmen des Genehmigungsprozesses für einzelne Anlagen den rechtlichen, sachlichen und fachlichen Anforderungen ausreichend Rechnung getragen wird.

In Umsetzung der Vorranggebiete des Teilregionalplans Energie und unter Anwendung der Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetztes wurden und werden daher zahlreiche Windenergieanlagen genehmigt, die eine zunehmend größere Strommenge möglichst nachhaltig erzeugen. Die beigefügten Übersichten und Karten sollen einen Einblick in den aktuellen Ausbaustand gewähren.

Häufig gestellte Fragen zu Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen und speziell zum Verfahren "18 WKA im Reinhardswald".