Seit Januar 2023 sind gemäß § 35 (1) Nr. 8 BauGB Freiflächenphotovoltaikanlagen in einem 200 m breiten Streifen beidseits von Autobahnen und mindestens zweigleisigen Bahnstrecken privilegiert. Die folgenden Unterlagen sollen einen ersten Eindruck über das entsprechende Flächenpotential in der Planungsregion Nordhessen geben.

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Solarenergienutzung
Freiflächenphotovoltaik
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Ein vorrangiges Ziel der Regionalplanung bei der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen ist neben dem Schutz naturschutzfachlich wertvoller Flächen vor allem auch die Lenkung solcher Anlagen auf landwirtschaftliche Flächen mit einer geringen Bodenwertigkeit. Ein zentraler Schwellenwert bei dieser Betrachtung ist dabei eine Ø Ertragsmesszahl von 45/ Ar. Im Folgenden sind für die einzelnen Landkreise entsprechende Kartendarstellungen und Übersichten über die entsprechenden Flächengrößen zu finden.