Seit Januar 2023 sind gemäß § 35 (1) Nr. 8 BauGB Freiflächenphotovoltaikanlagen in einem 200 m breiten Streifen beidseits von Autobahnen und mindestens zweigleisigen Bahnstrecken privilegiert. Die folgenden Unterlagen sollen einen ersten Eindruck über das entsprechende Flächenpotential in der Planungsregion Nordhessen geben.
Solarenergienutzung
Freiflächenphotovoltaik
Ein vorrangiges Ziel der Regionalplanung bei der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen ist neben dem Schutz naturschutzfachlich wertvoller Flächen vor allem auch die Lenkung solcher Anlagen auf landwirtschaftliche Flächen mit einer geringen Bodenwertigkeit. Ein zentraler Schwellenwert bei dieser Betrachtung ist dabei eine Ø Ertragsmesszahl von 45/ Ar. Im Folgenden sind für die einzelnen Landkreise entsprechende Kartendarstellungen und Übersichten über die entsprechenden Flächengrößen zu finden.
Update: Die Werte zur Ø Ertragsmesszahl der Gemarkungen in den nachstehenden Tabellen und Karten beruhen noch auf der „Tabelle EMZ/ Ar – Durchschnittliche Ertragsmesszahlen/ Ar der Gemarkungen“ des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie, verfügbar unter: https://www.hlnug.de/static/medien/boden/fisbo/bs/kompVO/download/KompVO_TabEMZ.zipÖffnet sich in einem neuen Fenster
Die aktualisierten Gemarkungsschnitte, auf Basis der bereits durchgeführten Nachschätzungen, können dem Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 24 vom 13.06.2022, S. 652 – 684 entnommen werden:
https://www.staatsanzeiger-hessen.de/dokument/?user_nvurlapi_pi1%5Bdid%5D=10134030&cHash=0f26cd2f46&src=redirectÖffnet sich in einem neuen Fenster