Seit Januar 2023 sind gemäß § 35 (1) Nr. 8 BauGB Freiflächenphotovoltaikanlagen in einem 200 m breiten Streifen beidseits von Autobahnen und mindestens zweigleisigen Bahnstrecken privilegiert. Die folgenden Unterlagen sollen einen ersten Eindruck über das entsprechende Flächenpotential in der Planungsregion Nordhessen geben.
Erlass vom 15.4.2025:
Mit Erlass vom 15.4.2025 hat die oberste Landesplanungsbehörde Regelungen zum Absehen von Zielabweichungsverfahren nach § 6 Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes bei raumbedeutsamen Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 lit. B des Baugesetzbuches in einem in den Regionalplänen festgelegten Vorranggebiet für Landwirtschaft getroffen. Der Erlass ist in der anonymisierten Version unter dem nachfolgenden Link abrufbar:
Erlass Zielabweichung VRG LW § 35 Abs. 1 Nr.8 lit. bÖffnet sich in einem neuen Fenster