Im Verfahren zur Aufstellung und Änderung der HWRM-Pläne ist auch das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) anzuwenden. Im Rahmen des jetzt anstehenden Scoping-Verfahrens wird gemäß § 39 UVPG der Umfang und Detaillierungsgrad der in den Umweltbericht aufzunehmenden Angaben festgelegt. Zu diesem Zweck wurde ein so genanntes “Scoping-Papier“ erstellt, welches den vorgeschlagenen Untersuchungsrahmen beinhaltet
Scoping
Hochwasserrisikomanagementpläne Weser 2027-2033
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