Gerold Schötter Familienstiftung

Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung der „Gerold Schötter Familienstiftung“

Genehmigung der Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung der Gerold Schötter Familienstiftung mit Sitz in Großenlüder

Die vom Stifter am 13.06.2025 beantragte Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung wird hiermit gem. § 85a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Nummer 2 des Hessischen Stiftungsgesetzes (HStG) in der zurzeit gültigen Fassung genehmigt.

Kassel, den 23.10.2025

Regierungspräsidium Kassel

41 - 25 d 04/11 - (2) – 73

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