Tierseuchenbekämpfung
Eine Reihe von Tierseuchen wird als besonders gefährlich eingestuft, weil sie sehr große wirtschaftliche Folgen haben können oder weil sie eine Gesundheitsgefahr für den Menschen darstellen. Je nach Erreger sind weitreichende Bekämpfungsmaßnahmen erforderlich, um eine Ausbreitung von Tierseuchen zu bekämpfen. Zu diesen Seuchen zählen z. B. Maul- und Klauenseuche, Schweinepest, BSE und Tollwut.
Die rechtlichen Grundlagen für die Überwachung, Erkennung und Bekämpfung von Tierseuchen sind im EU-Tiergesundheitsrechtsakt („Animal Health Law“, VO (EU) 2016/429) sowie den nachgeordneten Rechtsakten und einigen nationalen Rechtsvorschriften zu finden.
Das Regierungspräsidium erfüllt hierbei folgende Aufgaben und Leistungen:
- Zulassung von Betrieben, die am innergemeinschaftlichen Handelsverkehr teilnehmen (Betriebe, die zum Auftrieb von Huftieren genutzt werden und Betriebe, aus denen Zuchtmaterial von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen oder Equiden verbracht wird).
- Zulassung von Fischhaltungs- und Geflügelbetrieben für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr
- Anordnung von Maßnahmen bei bedeutenden Tierseuchen
- Erteilung von Erlaubnissen und Entgegennahme von Anzeigen nach der Tierseuchenerreger-Verordnung
- Fachaufsicht über die Landrätin/die Landräte des Bezirks und den Oberbürgermeister der Stadt Kassel bei der Tierseuchenbekämpfung
Wenn Sie einen Verdacht auf das Vorliegen einer Tierseuche oder spezielle Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte zunächst an die für Ihren Wohnort zuständige Veterinärbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Stadt. Eine Übersicht der Veterinärämter des Regierungsbezirks Kassel und deren Kontaktdaten finden Sie unter den untenstehenden Downloads.