Tierische Nebenprodukte sind ganze Tierkörper, Teile von Tieren oder Erzeugnisse tierischen Ursprung, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, einschließlich Eizellen, Embryonen und Samen.
Nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte können Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier bergen. So waren in der Vergangenheit verschiedene Krisen (z. B. BSE, MKS, Dioxinskandal, Gammelfleischskandal) Folgen einer unsachgemäßen Verwendung bestimmter tierischer Nebenprodukte.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.10.2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie der hierzu ergangenen Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission zur Durchführung der VO (EG) Nr. 1069/2009 werden Hygiene- und Tiergesundheitsvorschriften für tierische Nebenprodukte festgelegt, mit deren Hilfe die Risiken, die sich aus diesen Produkten für Mensch und Tier ergeben, verhindert oder zumindest verringert werden sollen.
Die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 unterteilt die tierischen Nebenprodukte je nach Gefährdungsgrad in 3 Kategorien und schreibt jeweils bestimmte Beseitigungs- oder Verwendungsmöglichkeiten und Verarbeitungsverfahren vor.
Ergänzt werden diese EU-Vorschriften durch die nationale Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV), die u. a. weitere spezifische Anforderungen Biogasanlagen, für die Verwendung von Küchen- und Speiseabfällen und bestimmte Transport- und Nachweisverpflichtungen enthält.
Das Dezernat 23 –Veterinärwesen und Verbraucherschutz – hat im Bereich Tierischer Nebenprodukte u. a. folgende Zuständigkeiten:
- Zulassung von Betrieben, die eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten mit tierischen Nebenprodukten ausüben:
- Verarbeitung durch Drucksterilisation oder andere zugelassene Methoden
- Beseitigung durch Verbrennung oder Mitverbrennung / Verwendung als Brennstoff
- Umwandlung zu Biogas- oder Kompost
- Behandlung tierischer Nebenprodukte nach ihrer Sammlung (wie Sortieren, Zerlegen, Kühlen, Einfrieren, Salzen, Entfernen von Häuten und Fellen oder spezifiziertem Risikomaterial
- Herstellung von Heimtierfutter
- Lagerung tierischer Nebenprodukte oder von bestimmten Folgeprodukten
- Herstellung organischer Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel
- Ansprechpartner in grundsätzlichen Fragen
- Fachaufsicht und Beratung der unteren Veterinärbehörden der Landrätin/den Landräten und dem Oberbürgermeister
- Übertragung der Beseitigungspflicht
- Genehmigung der Entgeltliste für die Beseitigung tierischer Nebenprodukte
Für Fragen im Zusammenhang mit der Beseitigung Tierischer Nebenprodukte ist zunächst die für Ihren Wohnort zuständige Veterinärbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Stadt Ihre erste Ansprechpartnerin. Eine Übersicht der Veterinärämter des Regierungsbezirks Kassel und deren Kontaktdaten finden Sie unter den untenstehenden Downloads.