Die Tierarzneimittelüberwachung ist ein wichtiger Teil des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Ihr Ziel ist die Gewährleistung der Sicherheit im Umgang mit Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind. Sie hilft dabei, dass Lebensmittel von gesunden Tieren erzeugt werden und nicht mit Arzneimittelrückständen belastet sind. Durch die Kontrolle des Antibiotika-Einsatzes soll einer steigenden Resistenzentwicklung entgegen gewirkt werden. Die Überwachungstätigkeit schließt dabei die Herstellung, den Handel, die Anwendung und die Abgabe von Tierarzneimitteln mit ein. Das Veterinärdezernat beim Regierungspräsidium Kassel nimmt im Rahmen der Tierarzneimittelüberwachung Aufgaben in eigener Zuständigkeit und im Auftrag der Landrätin / der Landräte des Bezirks und des Oberbürgermeisters der Stadt Kassel wahr. Zur Überwachung der Tierarzneimittelüberwachung gehören:
Verbraucherschutz
Tierarzneimittel
Bescheinigung über die Anzeige einer tierärztlichen Hausapotheke
Alle am Tierarzneimittelverkehr teilnehmenden Tierärztinnen und Tierärzte müssen gemäß § 79 Abs. 1 und 2 des Tierarzneimittelgesetzes die Teilnahme am Arzneimittelverkehr im Rahmen des Betriebs einer tierärztlichen Hausapotheke anzeigen. Das Regierungspräsidium Kassel ist für die Entgegennahme der Anzeigen von im Bezirk ansässigen Tierärztinnen und Tierärzten zuständig. Als Anzeigebestätigung stellt das Regierungspräsidium Kassel auf Wunsch eine kostenpflichtige „Hausapothekenbescheinigung“ aus. Auf Wunsch beraten die Tierärztinnen des Regierungspräsidiums Kassel außerdem die praktizierenden Tierärztinnen/ Tierärzte bereits im Vorfeld bei der Einrichtung einer tierärztlichen Hausapotheke.
Für die Anzeige über die Teilnahme am Verkehr mit Tierarzneimitteln stehen den Tierärztinnen und Tierärzten abrufbare Formulare/Anzeigen und Merkblätter zur Verfügung.
Überwachung
Das Regierungspräsidium Kassel überwacht in eigener Zuständigkeit die praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzte auf die Einhaltung der tierarzneimittelrechtlichen Vorschriften bei der Verschreibung, Anwendung und Abgabe von Tierarzneimitteln. Zudem werden die Tierärztinnen/Tierärzte nach Bedarf in Fragen zum Umgang mit Tierarzneimitteln beraten.
Die Überwachung erstreckt sich auch auf den Erwerb, die Aufbewahrung und die Abgabe von Betäubungsmitteln durch Tierärztinnen und Tierärzte.
Bezüglich der Anzeige für die Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr wenden Sie sich bitte direkt an die Bundesopiumstelle des Ministeriums für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn.
Das Regierungspräsidium Kassel überwacht im Regierungsbezirk Kassel Personen oder Berufsgruppen, die zur Anwendung bei Tieren bestimmte Tierarzneimittel berufs- oder gewerbsmäßig erwerben, in Verkehr bringen, lagern oder bei Tieren anwenden, ohne Tierärztin/Tierarzt oder Tierhalterin/Tierhalter zu sein (z. B. Tierheilpraktiker/in, Klauenpfleger/in).
Eine Anzeigepflicht gem. § 79 Abs. 1 Tierarzneimittelgesetzes ergibt sich für Tierheilpraktiker/innen, wenn freiverkäufliche Tierarzneimittel gelagert oder in den Verkehr gebracht bzw. apothekenpflichtige Tierarzneimittel gelagert werden.
Überwachung
In vielen landwirtschaftlichen Betrieben werden Tiere zur Gewinnung von Lebensmitteln gehalten. Bei der Haltung dieser Tiere werden auch Tierarzneimittel eingesetzt, wenn Tiere erkrankt sind. Der Tierarzneimitteleinsatz in landwirtschaftlichen Behörden unterliegt der Überwachung durch die für Tierarzneimittel zuständigen Behörden. Sie erfolgt in Hessen durch die Landrätinnen, Landräte, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie durch die in deren Auftrag tätigen Fachtierärztinnen und Fachtierärzte bei den Regierungspräsidien. Die Kontrollen dienen der Feststellung, dass die Tierarzneimittel, die durch die Tierhalterin/den Tierhalter angewendet werden, ordnungsgemäß im Auftrag der behandelnden Tierärztin/des behandelnden Tierarztes eingesetzt werden. Damit soll dem Risiko von Rückständen in Lebensmitteln und der Entstehung von Antibiotikaresistenzen entgegengewirkt werden. In den Betrieben werden die Menge, die Lagerung, die Anwendung und die Dokumentation der Tierarzneimittel kontrolliert.
Um die Umsetzung der komplizierten Rechtsvorgaben zu erleichtern, wird in hohem Maße durch das Regierungspräsidium Kassel Aufklärungsarbeit geleistet.
Rückstandsproben
Der Einsatz bestimmter Tierarzneimittel bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, ist wegen möglicher Nebenwirkungen beim Menschen verboten. Für andere Tierarzneimittel gelten Rückstandshöchstmengen, die in Lebensmitteln nicht überschritten werden dürfen. Beim Einsatz dieser Tierarzneimittel müssen die Tierhalterinnen und Tierhalter Wartezeiten einhalten, nach deren Ablauf davon auszugehen ist, dass der tierische Organismus Tierarzneimittelrückstände komplett abgebaut hat. Erst nach deren Ablauf dürfen von diesen Tieren wieder Lebensmittel gewonnen werden.
Nach einem vorgegebenen Plan, dem so genannten Nationalen Rückstandskontrollplan, werden bei lebenden und geschlachteten Tieren risikoorientiert Rückstandsuntersuchungen durchgeführt. Die Tierärztinnendes Regierungspräsidiums Kassel führen diese Rückstandskontrollen bei lebenden Tieren in den landwirtschaftlichen Betrieben im Auftrag der Landrätin und der Landräte des Bezirks sowie des Oberbürgermeisters der Stadt Kassel durch.
Wenn Tierarzneimittelrückstände festgestellt werden, wird vor Ort nach der möglichen Ursache gesucht und es werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
Das Regierungspräsidium Kassel ist die Fachaufsichtsbehörde der Landrätin/der Landräte des Bezirks und des Oberbürgermeisters der Stadt Kassel im Bereich des Tierarzneimittelwesens. Es koordiniert Tätigkeiten der nachgeordneten Behörden und unterstützt diese in allen Fragen, die den Verkehr mit Tierarzneimitteln betreffen.