Handzeichen Stop - im Hintergrund steht eine Person in Schutzausrüstung mit Atemmaske

Tierseuchenbekämpfung Hessen

Lesedauer:4 Minuten

Tierseuchen-Krisenmanagement

Bekämpfung hochansteckender Tierseuchen in Hessen

Als besonders gefährlich werden Tierseuchen mit hoher Ausbreitungstendenz und großer wirtschaftlicher Bedeutung eingestuft. Typische Beispiele hierfür sind die Maul- und Klauenseuche (MKS), die klassische Schweinepest (KSP) oder die klassische Geflügelpest (Aviäre Influenza, Vogelgrippe).

Für die Bekämpfung von Tierseuchenausbrüchen sind in Hessen zunächst die unteren Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Die Erfahrungen mit vergangenen Tierseuchenausbrüchen haben jedoch gezeigt, dass ein einzelnes Veterinäramt mit der Bekämpfung der genannten Tierseuchen bei schneller Ausbreitungstendenz bald überfordert sein kann. Aus diesem Grund wurde in Hessen die Task Force Tierseuchenbekämpfung ins Leben gerufen. Diese Einheit unterstützt die Veterinärämter im Falle eines Tierseuchenausbruches und schafft hierzu bereits im Vorfeld die Grundlagen für eine effektive und landeseinheitliche Tierseuchenbekämpfung. Hierzu arbeiten jeweils zwei spezialisierte Amtstierärzteinnen und  Amtstierärzte an den drei hessischen Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel im Team zusammen.


Die Task Force Tierseuchenbekämpfung hat im Einzelnen folgende Aufgaben:

1. Die Bundesmaßnahmenkataloge

Die Bundesmaßnahmenkataloge dienen den Veterinärämtern als Leitfäden zur Bekämpfung der einzelnen Tierseuchen. Hier finden die Anwender konkrete Handlungsanweisungen, Ablaufpläne und Hilfestellungen in Form von Merkblättern, Tabellen, Formularen oder Musterverfügungen. Durch die konkreten Pläne und Dokumentenvorlagen kann die Tierseuchenbekämpfung schnell, effektiv und landeseinheitlich erfolgen. Die Kataloge werden durch Bundesarbeitsgruppen, in denen wir mitarbeiten, erstellt und ständig aktualisiert. Sie stehen für die Veterinärämter im Internet bereit.

2. Durchführung von Tierseuchenübungen

Die Bundesmaßnahmenkataloge werden im Rahmen von Übungen auf Ihre Praxistauglichkeit hin überprüft. Gleichzeitig werden die Mitarbeiter der übenden Veterinärämter auf zukünftige Tierseuchenausbrüche vorbereitet und lernen den Umgang mit den Maßnahmenkatalogen in der direkten Anwendung. Die Tierseuchenübungen werden durch uns konzipiert, organisiert, moderiert und ausgewertet.

3. PC-Schulungen für die Veterinärämter

Im Bereich der Bekämpfung gefährlicher Tierseuchen arbeiten die Veterinärbehörden mit einer speziellen und bundesweit eingesetzten Software (TSN). Alle gewerblichen Tierhalter sind dort zusammen mit dem Standort der jeweiligen Tierhaltung erfasst. Wird im Falle eines Tierseuchenausbruches beispielsweise ein Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet um den Seuchenherd festgelegt, so können damit alle Tierhalter in den genannten Gebieten ohne Verzögerung identifiziert werden. Wir schulen die kommunalen Veterinärämter im Umgang mit dieser Software.

4. Beratung der Veterinärämter

Wir beraten die kommunalen Veterinärbehörden in allen Fragen der Tierseuchenbekämpfung und stehen hierzu auch in engem Kontakt mit den vergleichbaren Einrichtungen anderer Bundesländer, Wirtschaftsverbänden, dem zuständigem Landesministerium und den Bund-Länder-Arbeitsgruppen.

5. Unterstützung der Veterinärämter im Ernstfall

Im Falle des Ausbruchs einer gefährlichen Tierseuche unterstützen wir die kommunalen Veterinärbehörden mit Personal, Know-how und Material. Letzteres wird im hessischen Zentrallager für Tierseuchenbekämpfung in Wetzlar für alle Kreise und kreisfreien Städte landesweit bevorratet. Als Einheit der Regierungspräsidien obliegt uns auch die Fachaufsicht über die Arbeit der kommunalen Veterinärbehörden auf dem Gebiet der Tierseuchenbekämpfung. Auf der Ebene der Regierungspräsidien beurteilen wir im Falle einer kreisübergreifenden Seuchenausbreitung fachlich die Gesamtlage, legen die überregionale Bekämpfungsstrategie fest und koordinieren den zur Bekämpfung nötigen Personal- und Materialeinsatz.

Wenn Sie einen Verdacht auf das Vorliegen einer Tierseuche oder spezielle Fragen zur Tierseuchen-Krisenplanung haben, wenden Sie sich bitte zunächst an die für Ihren Wohnort zuständige Veterinärbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Stadt. Eine Übersicht der Veterinärämter des Regierungsbezirks Kassel und deren Kontaktdaten finden Sie unter den untenstehenden Downloads.