Ohrmarke einer Kuh

Cross Compliance

Cross Compliance, oder „anderweitige Verpflichtungen“ wie es auf Deutsch heißt, stellt eines der Kernelemente der EU-Agrarreform des Jahres 2003 dar. Damit erfolgt eine Verknüpfung der Direktzahlungen mit der nachweislichen Einhaltung von Rechtsstandards aus den Bereichen Umwelt, Gesundheit von Mensch und Tier, Kennzeichnung und Registrierung von Tieren, Meldungen von Krankheiten und Tierschutz.

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Die Behörden sind nach EU-Recht verpflichtet, die Einhaltung der entsprechenden Verpflichtungen stichprobenweise zu überprüfen. Das Regierungspräsidium Kassel hat im Bereich Cross Compliance im Wesentlichen folgende Aufgaben:

1. Kontrolle der Rinderkennzeichnung

Das Regierungspräsidium Kassel kontrolliert durch eigene Bedienstete die ordnungsgemäße Kennzeichnung und Registrierung von Rindern. Diese Kontrollen finden stichprobenartig in ausgewählten Betrieben statt. Die Kontrollen werden teilweise mit Unterstützung durch die unteren Veterinärbehörden der Landrätin, der Landräte und des Oberbürgermeisters der Stadt Kassel durchgeführt.

2. Sicherstellung der landesweit einheitlichen Durchführung von tierschutzrechtlichen Cross Compliance Kontrollen

Das Regierungspräsidium Kassel ist dafür zuständig, dass die aufgrund der tierschutzrechtlichen Standards der EU durchgeführten Cross Compliance Kontrollen im Land Hessen nach einheitlichen Kriterien erfolgen. Dazu gehören

  • die Information und Beratung der zuständigen Fachrechtsbehörden in fachlichen und verfahrensrechtlichen Fragen,
  • die Qualitätssicherung, insbesondere durch stichprobenartige Begleitung oder Nachvollzug von systematischen Kontrollen und die stichprobenartige Überprüfung der Dokumentation der durchgeführten Kontrollen,
  • das Aufzeigen festgestellter Qualitätsmängel und deren Beseitigung im Zusammenwirken mit den zuständigen Fachrechtsbehörden.

Die Kontrollen selbst finden seit Frühjahr 2007 statt und werden durch die Veterinärbehörden der Landrätin, der Landräte und des Oberbürgermeisters der Stadt Kassel als Fachrechtsbehörden durchgeführt.

3. Fachaufsichtliche Überwachung weiterer Cross-Compliance-Kontrollen

Im Bereich des Veterinärwesens finden noch folgende weitere Cross-Compliance-Kontrollen statt:

  • Kontrolle der Schaf-, Schweine- und Ziegenkennzeichnung
  • Kontrollen bei der Erzeugung von Lebensmitteln und Futtermitteln
  • Kontrollen zur Einhaltung tierseuchenrechtlicher Bestimmungen

Diese Kontrollen werden ebenfalls durch die Veterinärbehörden der Landrätin, der Landräte des Oberbürgermeisters der Stadt Kassel als Fachrechtsbehörden durchgeführt. Das Regierungspräsidium Kassel übt die Fachaufsicht bei diesen Kontrollen aus und begleitet sie stichprobenartig im Rahmen der Qualitätssicherung.

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