Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für "Tiefbrunnen Hattenhof"

In der Gemarkung Hattenhof der Gemeinde Neuhof, Landkreis Fulda

Die Gemeinde Neuhof hat gemäß §§ 51 und 52 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) und der §§ 33 und 76 Absatz 3 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) vom 14. Dezember 2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Juni 2023 (GVBl. S. 473), für die Trinkwassergewinnungsanlage „Tiefbrunnen Hattenhof“ die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes beantragt.

Der Verordnungsentwurf mit den dazugehörigen Karten, aus denen die betroffenen Grundstücke und die genauen Grenzen der einzelnen Schutzzonen zu erkennen sind und das hydrogeologische Gutachten liegen in der Zeit vom 05.05.2025 bis 04.07.2025 in den Gemeinden Neuhof und Eichenzell zur Einsicht aus.

Zusätzlich können die Unterlagen ab Beginn der Auslegung auch hier eingesehen werden.

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