Errichtung und Betrieb von 3 Windenergieanlagen in der Stadt Heringen (Werra), Gemarkung Herfa

Mit Bescheid vom 26.03.2026 wurde der Alterric Deutschland GmbH die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz zur Errichtung und zum Betrieb von 3 Windenergieanlagen in der Stadt Heringen (Werra), Gemarkung Herfa erteilt.

Die Genehmigung berechtigt zur

  • Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-160 EP5 E3 R1 mit einer Gesamthöhe von 246,6 m, einer Nabenhöhe von 166,6 m, eines Rotordurchmessers von 160 m und eine Nennleistung von 5,56 MW (WEA 08),
  • Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs Enercon E-175 EP5 E1 mit einer Gesamthöhe von 249,5 m, einer Nabenhöhe von 162 m, eines Rotordurchmessers von 175 m und eine Nennleistung von 6 MW (WEA 09 und WEA 10) sowie
  • jeweils zugehöriger Kranstell-, Lager-, Montage- und Kranauslegerflächen, Böschungen, Drainagen und sonstiger zum Bau und Betrieb der Windenergieanlage benötigten Einrichtungen.

Download
Bekanntmachungstext, einsehbar vom 27.04.2026 bis eischließlich 11.06.2026 im Beteiligungsportal unter folgendem Link:
https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpks/beteiligung/themen/1008268Öffnet sich in einem neuen Fenster

Genehmigungsbescheid vom 26.03.2026, einsehbar vom 28.04.2026 bis einschließlich 11.05.2026 unter folgendem Link:
https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpks/beteiligung/themen/1008269Öffnet sich in einem neuen Fenster

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