Errichtung und Betrieb von 2 Windenergieanlagen in der Gemeinde Burghaun, Gemarkung Großenmoor

Mit Bescheid vom 09.04.2025 wurde der wpd Windpark Nr. 607 GmbH & Co. KG die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz zur Errichtung und zum Betrieb von 2 Windenergieanlagen in der Gemeinde Burghaun erteilt.

Die Genehmigung berechtigt zur
- Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typ Vestas V172 mit einer Nabenhöhe von 175 m, einem Rotordurchmesser von 172 m, einer Gesamthöhe von 261 m und einer Nennleistung von 7,2 MW (gemäß Antrag) 

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