Da die salzhaltigen Abwässer aus der Produktion der K+S Minerals and Agriculture GmbH über das Jahr 2027 hinaus anfallen und entsorgt werden müssen, beabsichtigt das Unternehmen, die Einleitung ab 2028 fortzusetzen. Hierfür soll ein neuer Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung der Abwässer aus den Kaliwerken Werra und Neuhof-Ellers gestellt werden.
Im Zuge des bevorstehenden Erlaubnisverfahrens ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Das Regierungspräsidium Kassel hält die Durchführung eines Scopingverfahrens gemäß § 15 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) für zweckmäßig.
Ziel des Scoping-Verfahrens ist es, den Untersuchungsrahmen und den räumlichen Geltungsbereich der UVP festzulegen und die Antragstellerin bei der Vorbereitung des UVP-Berichts zu unterstützen. Hierzu werden sachdienliche Informationen bei den betroffenen Behörden, Gebietskörperschaften und den anerkannten Umweltvereinigungen eingeholt, deren umweltbezogener Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt sein kann.
Eine inhaltliche Prüfung des Vorhabens erfolgt erst im anschließenden wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren, das nach Angaben von K+S voraussichtlich im Sommer 2026 eingereicht werden soll.