Kommunal- und Sparkassenaufsicht

Rechts- und Finanzaufsicht über die Städte Fulda und Kassel sowie die sechs Landkreise des Regierungsbezirks Kassel. Sparkassenaufsicht: Wahrnehmung der staatlichen Rechtsaufsicht über die 11 öffentlich-rechtlichen Sparkassen des Regierungsbezirks Kassel, deren Träger Landkreise, Städte, Gemeinden und Zweckverbände.

Lesedauer:1 Minute

Kommunalaufsicht

Rechts- und Finanzaufsicht über die Städte Fulda und Kassel sowie die sechs Landkreise des Regierungsbezirks Kassel:

- Landkreis Fulda
- Landkreis Hersfeld-Rotenburg
- Landkreis Kassel
- Schwalm-Eder-Kreis
- Landkreis Waldeck-Frankenberg
- Werra-Meißner-Kreis

sowie Dienstaufsicht über deren hauptamtliche kommunale Wahlbeamte.
Darüber hinaus ist die Finanzaufsicht über einige kreisangehörige Kommunen auch nach Beendigung des Schutzschirms beim Regierungspräsidium Kassel verblieben.
In den Fällen, in denen der Haushaltsausgleich nicht erreicht wird, ist das Regierungspräsidium als obere Aufsichtsbehörde für die Erteilung des Einvernehmens zuständig.

Sparkassenaufsicht

Wahrnehmung der staatlichen Rechtsaufsicht über die nachfolgend aufgeführten elf öffentlich-rechtlichen Sparkassen des Regierungsbezirks Kassel, deren Träger Landkreise, Städte, Gemeinden und Zweckverbände sind:

- Sparkasse Battenberg
- Stadtsparkasse Borken
- Sparkasse Werra-Meißner
- Sparkasse Fulda
- Stadtsparkasse Grebenstein
- Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg
- Kasseler Sparkasse
- Kreissparkasse Schwalm-Eder
- Stadtsparkasse Schwalmstadt
- Sparkasse Waldeck-Frankenberg.

Hierbei bedient sich die Sparkassenaufsicht des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen mit seiner Prüfungseinrichtung.