Für eine Vielzahl dieser Produkte, zu denen z.B. Spielzeug, elektrische Haushaltsgeräte, sowie Maschinen und Chemikalien gehören, sind inzwischen sehr detaillierte, sicherheitsrelevante Beschaffenheitsanforderungen sowie Informations- und Kennzeichnungsverpflichtungen europaweit festgelegt. Diese sind im Wesentlichen in den Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz und in direkt geltenden EU-Verordnungen, zu denen Durchführungsgesetze erlassen werden.
Hersteller, Importeure, aber auch Händler sind verpflichtet, nur sichere und rechtskonform gekennzeichnete Produkte und technische Arbeitsmittel in Verkehr zu bringen. Die Regelungen zum Vertrieb und Handel richten sich vorrangig an diejenigen Personen, die gewerbsmäßig oder im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung tätig sind.
Der Schutz der Verbraucher vor gefährlichen technischen Produkten und gefährlichen Stoffen und Gemischen ist das oberste Ziel der Marktüberwachungsbehörden. Eine effiziente Marküberwachung in Deutschland erfolgt durch bundesweit koordinierte Marktüberwachungstätigkeit.
Europaweit werden Informationen zu gefährlichen Produkten und zu Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im RAPEX-System gesammelt und darüber werden die Marktüberwachungsbehörden informiert.
Über das internetgestützte Informationssystem ICSMS werden Informationen zwischen Behörden ausgetauscht. Die Kommunikation zwischen den Behörden in der Europäischen Union zu unsicheren oder gefährlichen Produkten findet hierüber statt. In einem öffentlichen Teil können sich Hersteller, Händler und Verbraucher über gefährliche Produkte informieren. Verbraucher können hier den Behörden auch unsichere oder gefährliche Produkte melden.
"Geprüfte Sicherheit" erkenntlich durch das GS-Zeichen ist ein gesetzlich geregeltes nationales Prüfzeichen. Durch die mit der Vergabe verbundene unabhängige Prüfung kann das GS-Zeichen für Verbraucher eine Orientierung bei Kaufentscheidungen darstellen und trägt insofern zu einem wirkungsvollen Anwenderschutz bei.