Soll in Bereichen gearbeitet werden in denen eine Explosionsgefahr besteht, müssen die verwendeten Geräte, Schutzsysteme, Sicherheits- Kontroll- und Regelvorrichtungen so gebaut sein, dass von ihnen nicht das Risiko einer Explosion ausgehen kann. Die Hersteller solcher Produkte führen dazu ein Bestimmte Mindestanforderungen beim Inverkehrbringen sind u.a.:
- Konformitätsbewertungsverfahren durch und
- wenden europäisch harmonisierte Normen an und
- beachten die Kennzeichnungsvorschriften (CE-Kennzeichnung)
Die Anforderungen gelten sowohl für erstrecken sich von einfachen Komponenten als auch für bis hin zu kompletten Maschinen. In einigen Fällen fordern die Richtlinien als Teil des Konformitätsbewertungsverfahrens eine EG-Baumusterprüfung (Zertifizierung), die von einer benannten Stelle ausgestellt wird. Dann ist auch eine Bewertung des Qualitätssicherungssystems des Herstellers erforderlich. Diese Bewertungen darf nur eine Stelle vornehmen, die speziell für die Prüfungen/Zertifizierungen von Produkten akkreditiert und in Brüssel notifiziert wurde.
Für die Akkreditierung ist in Deutschland die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) zuständig.