Reagenzgläser gefüllt mit einer Flüssigkeit

Chemikaliensicherheit

Chemikalien sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken.

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Wir begegnen ihnen zum Beispiel in Farben, Lacken und Verdünnern, in der Vielfalt der Haushalts- und industriellen Wasch- und Reinigungsmittel, in Klebstoffen, Rostschutz und Grillanzündern. Auch Stoffe und Gemische natürlichen Ursprungs, wie z. B. ätherische Öle, können wie Chemikalien gefährliche Eigenschaften haben.

Viele der weltweit auf dem Markt befindlichen Chemikalien waren in der Vergangenheit nicht ausreichend auf ihre Gefährlichkeit untersucht worden. Dadurch war ein verantwortungsvoller, sicherer Umgang nicht gewährleistet. Dies führte zu einer Neuausrichtung der europäischen Chemikalienpolitik: Eine harmonisierte Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen und einheitliche Informationsanforderungen stellen nun EU-weit ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicher. Insbesondere die unmittelbar in allen Mitgliedstaaten geltenden Verordnungen REACH (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) und CLP (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) bestimmen das neue Chemikalienrecht.

Die hessischen Regierungspräsidien überwachen die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Gemische sowie den Inhalt der Sicherheitsdatenblätter und deren Weitergabe entlang der Lieferkette. Hierzu nehmen sie Überprüfungen bei den Herstellern von Stoffen, Formulierern von Gemischen, Importeuren und im Handel vor. Auch die Einhaltung von Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen sowie der Zulassungsbedingungen arbeitsschutzrelevanter, zulassungspflichtiger Stoffe werden durch die Aufsichtsbehörden für Arbeitsschutz und Produktsicherheit Hessen überwacht. In deren Zuständigkeit liegt ferner die Umsetzung der in den Sicherheitsdatenblättern kommunizierten Schutzmaßnahmen durch den Arbeitgeber.