Die grundlegenden Sicherheitsanforderungen, die bestehende und neue Aufzüge erfüllen müssen, sowie das hierfür notwendige Konformitätsbewertungsverfahren sind europäisch harmonisiert.
Alle Hersteller von in Aufzugsanlagen verwendeten Sicherheitsbauteilen sowie die Montagebetriebe sind verpflichtet, umfassende Gefahrenanalysen vorzunehmen, um alle mit den Aufzugsanlagen verbundenen Gefahren zu ermitteln. Die Ergebnisse hieraus sind die Grundlage für die Planung und den Bau einer Aufzugsanlage.
Die erforderliche CE-Konformitätskennzeichnung muss in jedem Fahrkorb und auf jedem Sicherheitsbauteil oder, falls dies nicht möglich ist, auf einem mit dem Bauteil fest verbundenen Etikett deutlich sichtbar angebracht sein.
Für bestimmte Aufzugsanlagen ist im Konformitätsbewertungsverfahren eine „Benannte Stelle“ (anerkannte unabhängige Prüfstellen im Rahmen der europäischen Richtlinien) einzubeziehen. Die Liste der benannten Stellen wird regelmäßig aktualisiert und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Weiterhin sind Aufzüge überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und müssen regelmäßig durch zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) geprüft werden.
Zu den Aufzügen zählen:
- Personen- und Lastenaufzüge,
- Bestimmte Maschinen zum Heben von Personen mit einer Absturzhöhe von mehr als 3 Metern,
- Personen-Umlaufaufzüge (sogenannte Paternoster),
- Bauaufzüge mit Personenbeförderung und