Bei Baumaßnahmen kann es vorkommen, dass kampfmittelverdächtige Gegenstände freigelegt werden. Hierbei handelt es sich nicht selten um Bombenblindgänger.
Wer Munition oder kampfmittelverdächtige Gegenstände findet oder entdeckt, hat daher bereits im eigenen Interesse folgende Verhaltensregeln zu beachten:
- Kampfmittel bzw. munitionsverdächtige Gegenstände dürfen niemals bewegt oder aufgenommen werden.
- Die Identifizierung und weitere Behandlung verdächtiger Gegenstände muss den fachkundigen Mitarbeitern des Kampfmittelräumdienstes des Landes Hessen überlassen werden.
Zu diesem Zweck ist umgehend die örtliche Ordnungsbehörde oder Polizeidienststelle zu benachrichtigen. Diese verständigen sofort den Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen. Dieser wird zentral vom Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen.