Mann und Frau halten sich an den Händen mit Babyschuhen

Mutterschutz

Mutterschutz und Elternzeit gehören zu den etablierten familien- und gesundheits-politischen Errungenschaften und tragen wesentlich zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei.

Mutterschutz und Elternzeit gehören zu den etablierten familien- und gesundheitspolitischen Errungenschaften und tragen wesentlich zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei.

Durch das Mutterschutzgesetz sollen schwangere und stillende Frauen vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigungen am Arbeitsplatz geschützt werden. Zu diesem Zweck muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber unter anderem die Gefährdungen der schwangeren oder stillenden Frau durch ihre Tätigkeit beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen festlegen. Diese können von der Befreiung von einzelnen Tätigkeiten bis hin zu einem vollständigen Beschäftigungsverbot reichen.

Weiterhin umfasst der Geltungsbereich des Mutterschutzgesetzes auch Auszubildende und Praktikantinnen sowie Schülerinnen und Studentinnen.

Merkblätter zu branchenspezifischen Schutzbestimmungen finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Darüber hinaus dienen die Bestimmungen dem Schutz vor finanziellen Einbußen und vor dem Verlust des Arbeitsplatzes im Zusammenhang mit der Schwangerschaft.

Jede Arbeitgeberin und jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau dem für den Beschäftigungsort zuständigen Regierungspräsidium unverzüglich nach Bekanntgabe durch die Frau zu melden.

Damit Sie ihrer Anzeigeverpflichtung nachkommen können, steht Ihnen ein Online-Anzeigeverfahren zur Verfügung. Das Anzeigeverfahren kann ohne Registrierung genutzt werden.

Gleichzeitig können Sie mit der Anzeige auch Information über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau an Sonn- und Feiertagen sowie der Teilnahme an notwendigen Ausbildungsveranstaltungen bis 22 Uhr mitteilen.

Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die regelmäßig schwangere oder stillende Frauen melden, besteht die Möglichkeit einer vorherigen Online-Registrierung. Die Registrierung erspart Ihnen die wiederholte Eingabe von Grunddaten. Falls Sie das Online Verfahren nicht nutzen wollen, können Sie unter Links ein Formular zur Meldung einer schwangeren oder stillenden Frau finden.

Nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit haben Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, ein Recht auf drei Jahre Elternzeit. Während der Elternzeit gilt ebenfalls der besondere Kündigungsschutz.