Bücher und Laptop auf einem Schreibtisch

Fortbildungen

Fortbildungsveranstaltungen dienen der persönlichen und fachlichen Weiterbildung. Auch während der Elternzeit besteht für Sie die Gelegenheit.

Wer meint, mit dem Ende der Ausbildung sei es Aus mit der Bildung, hat nicht verstanden, dass Ausbildung Weiterbildung ist.“

Georg-Wilhelm Exler

Themen

> Folgende im Überblick:

Für Mitarbeitende des Landes Hessen ohne Führungsaufgaben (gehobener oder mittlerer Dienst oder Angestellte in vergleichbaren Funktionen) bietet die Zentrale Fortbildung in Kooperation mit dem Hessischen Verwaltungsschulverband spezielle Seminare und Workshops an.

Jahresprogramm 2024

Des Weiteren werden regelmäßig Inhouse-Schulungen durchgeführt.

Um den Mitarbeitenden des Regierungspräsidiums Kassel eventuelle lange Reisezeiten zu Fortbildungsangeboten zu ersparen, werden jedes Jahr unterschiedliche Inhouse- Veranstaltungen mit wechselnden Themen sowie Dozentinnen und Dozenten angeboten.

Ergänzend zu den o.g. Angeboten haben alle Mitarbeitenden des Regierungspräsidiums Kassel die Möglichkeit sich für Fortbildungen bei externen Anbietern anzumelden (z.B. der Hessische Verwaltungsschulverband).

Nähere Informationen finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Für externe Fortbildungsangebote (Ausnahme: Zentrale Fortbildung) ist der hausinterne Meldebogen zu verwenden. Dieser ist auf dem Dienstweg an das jeweilige Vorzimmer in den Abteilungen zu richten.

Bei Interesse an einer Teilnahme wenden Sie sich bitte direkt an den Bereich Fortbildung.
E-Mail: fortbildung@rpks.hessen.de

> Teilnahmebescheinigungen

Teilnahmebescheinigungen zu dienstlich relevanten und dienstlich initiierten Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen sind in die Personalakten aufzunehmen. Bitte geben Sie die Bescheinigungen in Kopie über das jeweilige Vorzimmer an das Dezernat Z4, Personalentwicklung, Aus- und Fortbildung weiter.

Falls durch die Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme Kosten für die Betreuung oder Pflege von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen entstehen, werden diese gem. § 12 Abs. 4 Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGIG) erstattet.

Bitte beachten Sie in diesen Fällen, dass die Kosten innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat schriftlich zu beantragen sind. Die Frist beginnt mit dem Tag nach Beendigung der Fortbildungsmaßnahme.

Den Antrag richten Sie bitte über den Dienstweg an Dez. Z4, Personalentwicklung, Aus- und Fortbildung. Die Kolleginnen leiten diesen an die entsprechende Stelle weiter.

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