Fortbildungsveranstaltungen dienen der persönlichen und fachlichen Weiterbildung. Auch während der Elternzeit besteht für Sie die Gelegenheit.
Weiterbildung
Fortbildungen
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Wer meint, mit dem Ende der Ausbildung sei es Aus mit der Bildung, hat nicht verstanden, dass Ausbildung Weiterbildung ist.“
Themen
> Folgende im Überblick:
Für Mitarbeitende des Landes Hessen ohne Führungsaufgaben (gehobener oder mittlerer Dienst oder Angestellte in vergleichbaren Funktionen) bietet die Zentrale Fortbildung in Kooperation mit dem Hessischen Verwaltungsschulverband spezielle Seminare und Workshops an.
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Des Weiteren werden regelmäßig Inhouse-Schulungen durchgeführt.
Um den Mitarbeitenden des Regierungspräsidiums Kassel eventuelle lange Reisezeiten zu Fortbildungsangeboten zu ersparen, werden jedes Jahr unterschiedliche Inhouse- Veranstaltungen mit wechselnden Themen sowie Dozentinnen und Dozenten angeboten.
Ergänzend zu den o.g. Angeboten haben alle Mitarbeitenden des Regierungspräsidiums Kassel die Möglichkeit sich für Fortbildungen bei externen Anbietern anzumelden (z.B. der Hessische Verwaltungsschulverband).
Nähere Informationen finden Sie unter: Seminare in der Ausbildung und Fortbildung - Hessischer Verwaltungsschulverband - HVSVÖffnet sich in einem neuen Fenster
Bei Interesse an einer Teilnahme wenden Sie sich bitte direkt an den Bereich Fortbildung.
E-Mail:
fortbildung@rpks.hessen.de
> Teilnahmebescheinigungen
Teilnahmebescheinigungen zu dienstlich relevanten und dienstlich initiierten Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen sind in die Personalakten aufzunehmen. Bitte geben Sie die Bescheinigungen in Kopie über das jeweilige Vorzimmer an das Dezernat Z3 weiter.
Entstehen durch die Teilnahme an dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen unvermeidliche Kosten für die Betreuung von Kindern unter 15 Jahren oder von nach ärztlichem Zeugnis pflegebedürftigen Angehörigen, so werden diese gem. § 12 Abs. 4 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGIG) erstattet.
Bitte beachten Sie: die Kosten sind innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat bei der Beschäftigungsbehörde schriftlich zu beantragen. Die Frist beginnt mit dem Tag nach Beendigung der Fortbildungsmaßnahme.
Den Antrag richten Sie bitte über den Dienstweg an das Dez. Z3, Personalentwicklung, Aus- und Fortbildung. Die Kolleginnen leiten diesen an die entsprechende Stelle weiter.