Als eine mit dem Gütesiegel familienfreundlicher Arbeitgeber zertifizierte Behörde unterstützen wir Sie zudem bei einer familienfreundlichen Arbeitszeitgestaltung und bieten vielfältige Formen der Teilzeitbeschäftigung.
Arbeitszeitgestaltung
Möglichkeiten
Themen
Das RP Kassel bietet den Beschäftigten flexible Zeitstrukturen zur bestmöglichen Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Die genauen Rahmenbedingungen sind über das Mitarbeiterportal abrufbar. Wir bitten um Verständnis, dass bestimmte Informationen aufgrund der hohen Datensensibilität nur direkt über das Mitarbeiterportal abrufbar sind.
> Hinweise zur Teilzeitbeschäftigung
Der Teilzeitbeschäftigung kommt in unserem Arbeitsleben eine große Bedeutung zu. Sie bietet die Möglichkeit, die Arbeitszeit individuell zu gestalten und dadurch Beruf und Privatleben besser zu vereinbaren.
Die Arbeitszeitflexibilisierung hat sich zu einem sozialen Standard entwickelt, dem auch aus familien- und gleichstellungspolitischen Gründen Rechnung getragen werden muss. Daher hat die Landesregierung die Bedingungen für Teilzeitbeschäftigung kontinuierlich verbessert.
Dem "Infoblatt Teilzeit für Beamtinnen und Beamte"Öffnet sich in einem neuen Fenster können Einzelheiten zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Teilzeitbeschäftigung im Beamtenverhältnis entnommen werden.
Für Möglichkeiten einer Teilzeitbeschäftigung von Beamtinnen und Beamten für die Pflege von nahen Angehörigen wird auf das „Infoblatt Pflege für Beamtinnen und Beamte“Öffnet sich in einem neuen Fenster verwiesen.
> Interner Ablauf
Der Teilzeitantrag ist formlos sowie frühestmöglich auf dem Dienstweg (über die Dezernatsleitung und das jeweilige Abteilungsbüro Ihrer Abteilung) an das Dezernat Z3 zu senden.
Sollten Sie Ihren Antrag per E-Mail einreichen, so setzen Sie bitte die Dezernatsleitung und das Funktionspostfach des Abteilungsbüros in cc.
Folgende Informationen soll der Antrag enthalten:
- den Zeitraum (z.B. vom xx.xx.20xx bis xx.xx.20xx) sowie
- den Umfang (Stundenanzahl) der Teilzeitbeschäftigung und
- die mit dem Dezernat vereinbarte Verteilung der Arbeitstage
Kontakt: Funktionspostfach Personal
personal@rpks.hessen.de
Während der Elternzeit dürfen Sie eine Teilzeittätigkeit ausüben.
Ab dem 01.09.2021 dürfen Sie während der Elternzeit 15 bis maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten. Dabei kommt es nicht auf die einzelne Woche an, sondern auf den monatlichen Durchschnitt.
Die Teilzeit müssen Sie rechtzeitig beantragen. Die Fristen sind dieselben wie bei der Anmeldung der Elternzeit:
- mindestens 7 Wochen vor dem Beginn von Teilzeit, die Sie vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes arbeiten wollen, und
- mindestens 13 Wochen vor dem Beginn von Teilzeit, die Sie im Zeitraum vom 3. Geburtstag bis zum Tag vor dem 8. Geburtstag Ihres Kindes arbeiten wollen.
In dem Antrag müssen Sie angeben,
- wann die Teilzeitarbeit beginnen soll (z.B. vom xx.xx.20xx bis xx.xx.20xx) und
- wie viel Sie arbeiten möchten (zum Beispiel: „20 Stunden pro Woche“).
Außerdem sollten Sie angeben,
- wie Ihre Arbeitszeit verteilt sein soll (zum Beispiel: „montags bis mittwochs“).