Für das Vorhaben wird ein Planfeststellungsverfahren gem. §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i.V.m. §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) durchgeführt. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden die Pläne nun zur allgemeinen Einsichtnahme veröffentlicht. Weitere Informationen entnehmen Sie der öffentlichen Bekanntmachung.
Anlage Radweg entlang B 4