Anerkennung der Thomas und Carmen Weber Stiftung mit Sitz in Künzell als rechtsfähige Familienstiftung des bürgerlichen Rechts
Nach § 80 des Bürgerlichen Gesetzbuches und § 3 des Hessischen Stiftungsgesetzes in der derzeit gültigen Fassung habe ich die mit Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung vom 25. Juli 2025 errichtete Thomas und Carmen Weber Stiftung mit Sitz in Künzell durch Stiftungsurkunde vom 29. September 2025 als rechtsfähige Familienstiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt.
Kassel, den 07. Oktober 2025
Regierungspräsidium Kassel
41 - 25 d 04/11 – (2) – 77