Anerkennung der PalliativStiftung Nordhessen mit Sitz in Eschwege als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts
Nach § 80 des Bürgerlichen Gesetzbuches und § 3 des Hessischen Stiftungsgesetzes in der derzeit gültigen Fassung habe ich die mit Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung vom 24. Juli 2025 errichtete PalliativStiftung Nordhessen mit Sitz in Eschwege durch Stiftungsurkunde vom 08. Oktober 2025 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt.
Kassel, den 16. Oktober 2025
Regierungspräsidium Kassel
41 - 25 d 04/11 – (7) - 32