Anerkennung der Orte des Glücks Familienstiftung mit Sitz in Fulda als rechtsfähige Familienstiftung des bürgerlichen Rechts
Nach § 80 des Bürgerlichen Gesetzbuches und § 3 des Hessischen Stiftungsgesetzes in der derzeit gültigen Fassung habe ich die mit Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung vom 18. Juli 2025 errichtete
Orte des Glücks Familienstiftung mit Sitz in Fulda durch Stiftungs-urkunde vom 29. September 2025 als rechtsfähige Familienstiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt.
Kassel, den 07. Oktober 2025
Regierungspräsidium Kassel
41 - 25 d 04/11 – (2) –79