Anerkennung der „Mira und Lars Sittauer Stiftung “ mit Sitz in Burghaun als rechtsfähige Stiftung

Anerkennung der „Mira und Lars Sittauer Stiftung “ mit Sitz in Burghaun als rechtsfähige Stiftung

Nach § 80 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit § 3 Absatz 1 und 2 des Hessischen Stiftungsgesetzes in der derzeit gültigen Fassung habe ich die mit Stiftungsgeschäft vom 17.06.2025 errichtete „Mira und Lars Sittauer Stiftung “ mit Sitz in Burghaun, mit Stiftungsurkunde vom 05.08.2025 als rechtsfähig anerkannt.

Kassel, den 11.08.2025

Regierungspräsidium Kassel

41 - 25 d 04/11 - (2)-75

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