Anerkennung der Königstraße Stiftung mit Sitz in Künzell als rechtsfähige Familienstiftung des bürgerlichen Rechts
Nach § 80 des Bürgerlichen Gesetzbuches und § 3 des Hessischen Stiftungsgesetzes in der derzeit gültigen Fassung habe ich die mit Stiftungsgeschäft vom 01. September 2025 errichtete Königstraße Stiftung mit Sitz in Künzell durch Stiftungsurkunde vom 08. Oktober 2025 als rechtsfähige Familienstiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt.
Kassel, den 16. Oktober 2025
Regierungspräsidium Kassel
41 - 25 d 04/11 – (2) – 78