Anerkennung der Gemeinnützige Stiftung Meißner mit Sitz in Meißner als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts
Nach § 80 des Bürgerlichen Gesetzbuches und § 3 des Hessischen Stiftungsgesetzes in der derzeit gültigen Fassung habe ich die mit Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung vom 15.10.2025 errichtete Gemeinnützige Stiftung Meißner mit Sitz in Meißner durch Stiftungsurkunde vom 11. Dezember 2025 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt.
Kassel, den 06. Januar 2026
Regierungspräsidium Kassel
41 - 25 d 04/11 – (7) - 33