Anerkennung der „Carsten Neumeier Stiftung“ mit Sitz in Hessisch Lichtenau

Anerkennung der „Carsten Neumeier Stiftung“ mit Sitz in Hessisch Lichtenau als rechtsfähige Stiftung

Nach § 80 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit

§ 3 Absatz 1 und 2 des Hessischen Stiftungsgesetzes in der derzeit gültigen Fassung habe ich die mit Stiftungsgeschäft vom 03.07.2025 errichtete „Carsten Neumeier Stiftung“ mit Sitz in Hessisch Lichtenau, mit Stiftungsurkunde vom 01.09.2025 als rechtsfähig anerkannt.

Kassel, den 10.09.2025

Regierungspräsidium Kassel

41 - 25 d 04/11 - (7) - 31

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