Anerkennung der „Carsten Neumeier Stiftung“ mit Sitz in Hessisch Lichtenau als rechtsfähige Stiftung
Nach § 80 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit
§ 3 Absatz 1 und 2 des Hessischen Stiftungsgesetzes in der derzeit gültigen Fassung habe ich die mit Stiftungsgeschäft vom 03.07.2025 errichtete „Carsten Neumeier Stiftung“ mit Sitz in Hessisch Lichtenau, mit Stiftungsurkunde vom 01.09.2025 als rechtsfähig anerkannt.
Kassel, den 10.09.2025
Regierungspräsidium Kassel
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