Anerkennung der Alexander Möhne Stiftung mit Sitz in Bad Hersfeld als rechtsfähige Familienstiftung des bürgerlichen Rechts
Nach § 80 des Bürgerlichen Gesetzbuches und § 3 des Hessischen Stiftungsgesetzes in der derzeit gültigen Fassung habe ich die mit Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung vom 01.10.2024 errichtete Alexander Möhne Stiftung mit Sitz in Bad Hersfeld durch Stiftungsurkunde vom 12. Juni 2025 als rechtsfähige Familienstiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt.
Kassel, den 25. Juni 2025
Regierungspräsidium Kassel
41 - 25 d 04/11 – (3) – 15