Allgemeinverfügung für die Nutzung von Drohnen im Rahmen der Wildtierrettung

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Das Regierungspräsidium Kassel als örtlich zuständige Obere Naturschutzbehörde für den Regierungsbezirk Kassel des Landes Hessen erlässt folgende Allgemeinverfügung für die Jahre 2024 bis 2029 zur Erteilung der Zustimmung nach § 21h Absatz 3 Nummer 6 Luftverkehrs-Ordnung sowie einer Befreiung von den Verboten der Naturschutzgebietsverordnungen im Regierungsbezirk Kassel nach § 67 Absatz 1 Nummer 1 Bundesnaturschutzgesetzes für die Nutzung von Drohnen im Rahmen der Wildtierrettung.

Unter Downloads finden Sie das Dokument zu der Allgemeinverfügung vom 14. März 2024.

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