Allgemeinverfügung für die Nutzung von Drohnen im Rahmen der Wildtierrettung

Das Regierungspräsidium Kassel als örtlich zuständige Obere Naturschutzbehörde für den Regierungsbezirk Kassel des Landes Hessen erlässt folgende Allgemeinverfügung für die Jahre 2024 bis 2029 zur Erteilung der Zustimmung nach § 21h Absatz 3 Nummer 6 Luftverkehrs-Ordnung sowie einer Befreiung von den Verboten der Naturschutzgebietsverordnungen im Regierungsbezirk Kassel nach § 67 Absatz 1 Nummer 1 Bundesnaturschutzgesetzes für die Nutzung von Drohnen im Rahmen der Wildtierrettung.

Unter Downloads finden Sie das Dokument zu der Allgemeinverfügung vom 14. März 2024.

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