Änderungsvorhaben der K + S Minerals and Agriculture GmbH

Öffentliche Bekanntmachung

Die Firma K+S Minerals and Agriculture GmbH, Philippsthal, beabsichtigt, den mit Bescheid vom 29.12.1977, Az.: 76 d 40-11-314/12/36 zugelassenen Rahmenbetriebsplan einschließlich der Erweiterungen der Rahmenbetriebsplans der ESTA-Rückstandshalde Hattorf, zugelassen mit Planfeststellungsbeschluss vom 25.11.2004, Gz.: 44/Hef-76 d 40-11-314-14/170, und Planfeststellungsbeschluss vom 03.01.2025, Az.: 34/HEF-76 d 40-11-314-81/289 zu ändern. Bei der ESTA-Halde handelt sich um ein Vorhaben, welches nach Maßgabe der Anlage 1 Ziffer 15.1 UVPG i.V.m. § 1 Nr. 3 UVP-V Bergbau und § 52 Abs. 2a Satz 1 BBergG UVP-pflichtig ist.

Der zuletzt mit Planfeststellungsbeschluss vom 03.01.2025 zugelassene Rahmenbetriebsplan für die Haldenerweiterung in der Phase 3 sah vor der Anschüttung an die Bestandshalde keine hydraulische Trennung vor. Gegenstand des Änderungsantrags ist nunmehr als freiwillige Maßnahme die Errichtung einer hydraulischen Trennung zwischen der unteren Schüttebene der Phase 3 der Haldenerweiterung und den Flankenflächen der Bestandshalde oberhalb der Aufstandsfläche im Zulassungsbereich des Rahmenbetriebsplans vom 29.12.1977.

Das Änderungsvorhaben soll in Hohenroda, Gemarkung Ransbach, Flur 8, Flurstücke 10/22, 10/23, 10/24 und 10/28 realisiert werden. Die vorgenannten vorhabenbezogenen Maßnahmen erfolgen innerhalb der bestehenden Betriebsplangrenzen. Bei den Tiefendrainagen Hessen (2. Bauabschnitt) und Thüringen handelt es sich um vorhabenunabhängig geplante Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen der Bestandshalde.

Es handelt sich um ein Änderungsvorhaben zur bergrechtlich zugelassenen ESTA-Rückstandshalde. Für das gesamte Änderungsvorhaben war nach § 9 Abs. 1 und Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu prüfen, ob die Umweltauswirkungen des Änderungsvorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern.

Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls für das gesamte Änderungsvorhaben ergab, dass für das Änderungsvorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da nach überschlägiger Prüfung die geplante Änderung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien und den entsprechenden Merkmalen des Vorhabens:

  • Es werden keine zusätzlichen Flächen in Anspruch genommen.
  • Das Vorhaben führt zu einer Verringerung der Restinfiltration aus dem Haldenkörper in den Untergrund.
  • Es werden bei der Umsetzung der hydraulischen Trennung bauzeitliche Minderungsmaßnahmen durchgeführt.
  • Als Folge der hydraulischen Trennung erhöht sich der Haldenwasseranfall entsprechend der vermiedenen Restinfiltration nur unwesentlich und hat keine relevanten Auswirkungen auf die im Planfeststellungsbeschluss vom 03.01.2025 geprüfte Entsorgungskonzeption. Das geänderte Anschüttungskonzept an die Bestandshalde führt nur zu einem temporär jährlich geringfügig höheren Haldenwasseranfall durch die beschleunigte Flächenbelegung.

Die Feststellung des Ergebnisses wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist (§ 5 Abs. 3 UVPG).

Bad Hersfeld, den 17.03.2026

Regierungspräsidium Kassel
Abteilung Umweltschutz
Az.: 76 d 40-11-314-81-13/36

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