Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung der „Viessmann Stiftung Battenberg“

Genehmigung der Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung der Viessmann Stiftung Battenberg mit Sitz in Battenberg (Eder)

Die vom Vorstand in der Sitzung am 09.05.2025 beschlossene Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung wird hiermit gem. § 85a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Nummer 2 des Hessischen Stiftungsgesetzes (HStG) in der zurzeit gültigen Fassung genehmigt.

Kassel, den 18.07.2025
Regierungspräsidium Kassel

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