Stiftungssatzung der „Stiftung Versorgungskasse der Genossenschaftskasse eG " mit Sitz in Bad Wildungen
Die von Vorstand und Stiftungsbeirat im Umlaufbeschluss beschlossene Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung wird hiermit gem. § 85a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Nummer 2 des Hessischen
Stiftungsgesetzes (HStG) in der zurzeit gültigen Fassung genehmigt.
Kassel, den 29.10.2024
Regierungspräsidium Kassel
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