Genehmigung der Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung der Stiftung Hundertfach, mit Sitz in Kassel
Die vom Vorstand in der Sitzung am 22.08.2025 beschlossene Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung wird hiermit gem. § 85a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Nummer 2 des Hessischen Stiftungsgesetzes (HStG) in der zurzeit gültigen Fassung genehmigt.
Kassel, den 18.12.2025
Regierungspräsidium Kassel
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