Genehmigung der Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung der „Stiftung Hospital zum Heiligen Geist" mit Sitz in Fritzlar
Die vom Kuratorium in den Sitzungen am 18.09.2024 und 21.10.2024 beschlossene Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung wird hiermit gem. § 85a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Nummer 2 des Hessischen
Stiftungsgesetzes (HStG) in der zurzeit gültigen Fassung genehmigt.
Kassel, den 29.10.2024
Regierungspräsidium Kassel
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