Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung der „Stiftung Hospital zum Heiligen Geist“

Genehmigung der Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung der „Stiftung Hospital zum Heiligen Geist" mit Sitz in Fritzlar

Die vom Kuratorium in den Sitzungen am 18.09.2024 und 21.10.2024 beschlossene Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung wird hiermit gem. § 85a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Nummer 2 des Hessischen

Stiftungsgesetzes (HStG) in der zurzeit gültigen Fassung genehmigt.

Kassel, den 29.10.2024

Regierungspräsidium Kassel

41 - 25 d 04/11 - (5) – 2

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