Die mit Vorstandsbeschluss vom 15.08.2025 beschlossene Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung wird hiermit gem. § 85a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Nummer 2 des Hessischen Stiftungsgesetzes (HStG) in der zurzeit gültigen Fassung genehmigt.
Kassel, den 21.08.2025
Regierungspräsidium Kassel
41 - 25 d 04/11 - (1) – 85