Genehmigung der Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung der Familienstiftung Benderoth, mit Sitz in Vellmar
Die vom Vorstand in der Sitzung am 16.09.2026 beschlossene Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung wird hiermit gem. § 85a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetz-buches in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Nummer 2 des Hessischen Stiftungsgesetzes (HStG) in der zurzeit gültigen Fassung genehmigt.
Kassel, den 27.01.2026
Regierungspräsidium Kassel
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