Änderung der Grenzen der Landschaftsschutzgebiete „Auenverbund Schwalm“ und „Antrefftal“

Es ist geplant, die Landschaftsschutzgebiete „Auenverbund Schwalm“ und „Antrefftal“ („Landschaftsteile im Schwalm-Eder-Kreis im Regierungsbezirk Kassel“) im Bereich der Gemeinde Willingshausen neu abzugrenzen. Dazu ist eine Änderung der Verordnungen über die beiden Landschaftsschutzgebiete erforderlich.

Das Regierungspräsidium Kassel führt als Obere Naturschutzbehörde das vorgesehene Anhörungsverfahren gemäß § 22 des Hessischen Naturschutzgesetzes (HeNatG) durch.

Der Anhörungstext wird zusammen mit einer Übersichtskarte und den Abgrenzungskarten sowie den Entwürfen der Änderungsverordnungen

bis einschließlich 25. November 2024

auf dieser Internetseite bereitgestellt und kann von jeder Person eingesehen werden. 

Bedenken und Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder elektronisch bei der oberen Naturschutzbehörde, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel oder unter der Email-Anschrift: fuRPKSnaturschutz@rpks.hessen.de vorgebracht werden.


Regierungspräsidium Kassel

- Obere Naturschutzbehörde -

RPKS - 24-29 l 0200/7-2018/2 

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