Änderung der Abschaltzeiten zum Schutz des Rotmilans

Mit Bescheid vom 19.04.2024 wurde der PNE WIND Park XXVIII GmbH & Co. KG die Genehmigung nach § 16 BImSchG zur Änderung der Windenergieanlagen im Windpark Schenklengsfeld II erteilt.

Die erteilte Genehmigung berechtigt zur Änderung der Abschaltzeiten zum Schutz des Rotmilans nach Windgeschwindigkeit (≤ 5,2 m/s) und rotorfreiem Raum (hier 87,5 m) gemäß hessischer Verwaltungsvorschrift (VwV) „Naturschutz/Windenergie“ (HMUKLV/HMWEVW 2020).

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