Die erteilte Genehmigung berechtigt zur Änderung der Abschaltzeiten zum Schutz des Rotmilans nach Windgeschwindigkeit (≤ 5,2 m/s) und rotorfreiem Raum (hier 87,5 m) gemäß hessischer Verwaltungsvorschrift (VwV) „Naturschutz/Windenergie“ (HMUKLV/HMWEVW 2020).
WP Schenklengsfeld II
Änderung der Abschaltzeiten zum Schutz des Rotmilans
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